
Aufzugwärter & Schulungen zum Aufzugwärter
Regelmäßige Begehung ist Pflicht!
Um sicherzustellen, dass ein Aufzug in einem sicheren Zustand ist, muss dieser regelmäßig, z.B. wöchentlich kontrolliert werden. Hierzu muss der Betreiber eine oder mehrere Personen beauftragen, die Aufzugsanlage zu beaufsichtigen, Kontrollen durchzuführen und zu dokumentieren – die beauftragte/n Person/en, für die sich seit langem der Begriff Aufzugwärter etabliert hat.
Aufzugwärterbegehung durch beauftragte Person – Einfach. Kompetent. Effizient.
Die beauftragte Person – auch bekannt als Aufzugwärter oder zur Prüfung befähigte Person – führt im Rahmen der regelmäßigen Begehung von Aufzugsanlagen sicht- und funktionsbezogene Prüfungen durch. Diese ergänzen die wiederkehrenden Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA und dienen der laufenden Kontrolle des ordnungsgemäßen Betriebs durch den Betreiber.
Wir übernehmen diese Begehungen nach Ihren Vorgaben und unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zuverlässig zu erfüllen. Diese Regeln konkretisieren die Betreiberverantwortung, wie sie in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt ist.
Die Prüfungen werden digital über unsere Aufzugwärter-App dokumentiert. So ist nicht nur eine lückenlose Erfassung aller Prüfpunkte sichergestellt, sondern auch der Nachweis, dass die beauftragte Person tatsächlich vor Ort war.
Abweichungen werden systematisch erfasst und an Sie als Betreiber oder Auftraggeber gemeldet. Die Begehung ist kostengünstig und entlastet Sie zuverlässig von der Organisation und Personaleinsatzplanung – eine einfache, kompetente Lösung für den sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen.
Aufzugwärter-App
Hierbei hilft Ihnen unsere Aufzugwärter-App, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen.
Über unser Online Webportal und automatischen Protokollversand (auf Wunsch) bieten wir Ihnen jederzeit Zugang zu Statusinformationen über Ihre Aufzüge.
Aufzugwärter Schulung
Nach TRBS 3121 müssen die mit der Befreiung eingeschlossener Personen beauftragten Personen anlagenspezifische Kenntnisse haben. Personenbefreiungen ohne spezifische Kenntnisse sind verboten und gefährlich.
Qualifizierte Schulungen für Aufzugwärter / beauftragte Personen
Schulungsinhalte sind:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)
- Aufzugstechnik - Seilaufzug
- Seilantrieb mit Außenlager
- Seilantrieb mit und ohne Maschinenraum
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Personenbefreiung am Seilaufzug
- Anordnungen der Aufzugskabine (Aufzugstechnik - Hydraulikaufzug)
- Direkt und indirekte Anordnung der Aufzugskabine
- Hydraulikaggregat
- Hydraulikblock
- Fangvorrichtung, Schlaffseilüberwachung
- Personenbefreiung am Hydraulikaufzug
- Praxis
- Praktische Übungen an der Aufzugsanlage
Termine werden nur auf Anfrage vergeben.