Notrufzentrale für Sicherheit im Aufzug
Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen. Bei Störungen können Personen eingeschlossen werden, die dann auf externe Hilfe zur Befreiung angewiesen sind. Aufzugnotruf ist daher eine wichtige Dienstleistung, um im Notfall eine schnelle und zuverlässige Hilfe zu gewährleisten. Durch die Einhaltung der Normen und Vorschriften wie der EN 81-28 (Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird die Sicherheit im Aufzugbetrieb erhöht.
TG Services erfüllt alle einschlägigen Regeln, Normen und Gesetze für den Betrieb einer Aufzug-Notrufzentrale und organisiert zuverlässig rund um die Uhr die Befreiung eingeschlossener Personen aus Aufzügen.
Wir bieten daher folgende Dienstleistungen an:
Aufschaltung auf die Notrufzentrale
Die Aufzüge werden auf die Notrufzentrale aufgeschaltet und Hilfe ist somit jederzeit erreichbar.
Notrufannahme und Weiterleitung
Im Notfall nimmt die Notrufzentrale den Aufzugnotruf entgegen und leitet ihn gemäß den zuvor vereinbarten Maßnahmen weiter. Diese Maßnahmen können individuell vereinbart werden und so können je nach Tageszeit entweder vom Betreiber benannte Aufzugswärter vor Ort oder ein qualifizierter Befreiungsdienst informiert und mit der Personenbefreiung beauftragt werden.
Überwachung und Wartung
Die Notrufzentrale überwacht kontinuierlich mit Testanrufen die Funktionstüchtigkeit der Aufzugnotrufeinrichtung. Somit wird sichergestellt, dass im Notfall das Notrufsystem funktionsfähig ist.
Befreiung eingeschlossener Personen
Wir bieten Ihnen an, auch die Befreiung eingeschlossener Personen mit unseren Partnern zu übernehmen. Dies kann vollumfänglich sein, jedoch auch zeitlich beschränkt - indem wir z.B. nur Nachts oder an Wochenenden diese Aufgaben übernehmen.
Normen und Richtlinien
EN 81-28: Sicherheitsanforderungen an Aufzugnotrufeinrichtungen: Die Norm EN 81-28 legt Sicherheitsanforderungen für Aufzugnotrufeinrichtungen fest, um im Notfall eine schnelle und effektive
Hilfe zu ermöglichen. Hierbei müssen bestimmte Aspekte berücksichtigt werden, wie z.B. die Erreichbarkeit
der Notrufzentrale, die Zuverlässigkeit der Übertragung der Notrufmeldung und die Information der Personenbefreier über den Aufzugstandort.
BetrSichV: Sicherheit im Betrieb von Aufzügen: Auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sicherheit von Aufzügen. So müssen beispielsweise Aufzüge regelmäßig gewartet werden, um ihre Funktionsfähigkeit
zu gewährleisten. Im Falle eines Notfalls muss eine schnelle und effektive Hilfe gewährleistet sein.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Aufzugnotruf-Dienstleistungen zu erfahren!