Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge
Eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist Pflicht gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und muss vor erstmaliger Inbetriebnahme eines Aufzugs erstellt werden. Weiterhin muss die GBU erneuert werden, wenn sich Normen, die Verwendung des Aufzugs, das Umfeld des Aufzugs oder die Technik der Aufzuganlage geändert haben. Als sinnvoll hat sich erwiesen, die GBU alle 5 Jahre zu erneuern.
Bei einer Gefährdungsbeurteilung wird die Abweichung einer Aufzugsanlage zum Stand der Technik ermittelt und mögliche Gefährdungen werden nach der Höhe des Risikos aufgezeigt.
Hierbei wird eine Risiko-Einstufung (niedrig, mittel, hoch) vorgenommen, die z.B. analog zur EN 81-80 Sicherheitsnorm für bestehende Aufzüge erstellt wird. Aus der Einstufung erfolgt die Priorisierung und zeitliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken, z.B. durch technische Maßnahmen an der Aufzuganlage.
Die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS, z.B. TÜV oder Dekra) prüfen bei der regelmäßigen Überprüfung Ihres Aufzugs das Vorhandensein der Gefährdungsbeurteilung – ist diese nicht vorhanden, so stellt dies einen Mangel dar. Im Falle eines Unfalls sind dann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen.
Wir erstellen eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung für Ihren Aufzug
- Wir prüfen das Umfeld
- Wir berücksichtigen die aktuelle Nutzung
- Wir achten auf besondere Gefährdungen
- Wir erstellen bei Abweichungen Empfehlungen
- Wir liefern einen Maßnahmenkatalog (optional)
- Wir planen Modernisierungen von Aufzugkomponenten (optional)
Für den rechtssicheren Betrieb und die qualifizierte Planung zukünftiger Modernisierungen ist eine Gefährdungsbeurteilung unerlässlich.