Aufzugnotruf
& Befreiung eingeschlossener Personen
Eingeschlossen im Aufzug – das Horrorszenario für Nutzer.
Wenn Sie einen Aufzug benutzen, sollten Sie sich immer bewusst sein, dass es im Falle eines Notfalls einen Aufzugnotruf gibt, mit dem Sie Hilfe anfordern können. Dieser Notruf ist in der Regel eine Taste oder ein Knopf im Aufzug, der Sie mit einer Notrufzentrale verbindet. Die Notrufzentrale kann dann Hilfe organisieren, falls Sie im Aufzug stecken bleiben oder andere Probleme auftreten.
Für Betreiber von Aufzügen ist es wichtig, dass in jedem Aufzug mit Personenbeförderung ein funktionsfähiges 2-Wege-Kommunikationssystem, also ein entsprechendes Notrufgerät oder Notruftelefon mit zuverlässiger Verbindung zu einer Notrufzentrale installiert ist.
Ein Aufzug ohne funktionsfähiges Notrufsystem darf nicht betrieben werden.
Um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten und auch rechtliche Konsequenzen zu vermeiden sollten Sie daher einen zuverlässigen Partner mit 24/7 besetzter Notrufzentrale beauftragen. Die Organisation der Personenbefreiung muss weiterhin zuverlässig sichergestellt sein – dies erledigen wir bundesweit mit qualifizierten, auf Ihren Aufzug eingewiesenen Partnern.
Unsere Leistungen
- 24/7 besetzte Aufzug-Notrufzentrale
- Personenbefreiung durch qualifizierte, geschulte, regionale Partner
- Regelmäßige Überwachungsanrufe zum Funktionstest
- Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen bezüglich Notruf
- Rechtssichere Dokumentation
- Direkte, beidseitige Sprechverbindung zwischen Kabine und Notrufzentrale
- Ansprache und Beruhigung eingeschlossener Personen durch die Notrufzentrale
- Überprüfung der Telefonverbindung alle 3 Tage nach DIN EN 81-28
- Funktionssicherheit - auch bei Stromausfall (durch Notstromversorgung)
- Kundenindividuelle Maßnahmenpläne
- Lieferung eines Schlüsseltresors, optional auch Montage
- Pflichtenübernahme für die Befreiung eingeschlossener Personen bei Aufschaltung auf TGS Notrufzentrale
- Individueller Maßnahmenplan für Ihre Aufzugsanlage
- Reduzierung des Haftungsrisikos von Betreibern
Wir unterstützen Betreiber dabei, ihre Aufzüge mit Notrufgeräten auszurüsten bzw. defekte Geräte auszutauschen und bieten von unserem Partnerunternehmen Telegärtner Elektronik ausgereifte Notruftechnik, robust und bewährt!
Vorschriften
Die wesentlichen Vorschriften im Bereich Notruf sind das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die Europäische Norm DIN EN81-28 Aufzüge für den Personen- und Gütertransport - Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge (Leider nicht kostenfrei beziehbar)
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über Aufzugnotruf und Personenbefreiung zu erfahren!